Einjährige Ausbildung
Zulassungsvoraussetzungen
a) einen im Hinblick auf die Fachrichtung einschlägigen Berufsabschluss nach Bundes- oder Landesrecht von mindestens zweijähriger Ausbildungsdauer oder
b) eine mindestens dreijährige Berufstätigkeit in einem für die Fachrichtung einschlägigen Beruf, sofern der Berufsabschluss im Hinblick auf die Fachrichtung nicht einschlägig ist