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Einjährige Ausbildung

Zulassungsvoraussetzungen

a) einen im Hinblick auf die Fachrichtung einschlägigen Berufsabschluss nach Bundes- oder Landesrecht von mindestens zweijähriger Ausbildungsdauer oder

b) eine mindestens dreijährige Berufstätigkeit in einem für die Fachrichtung einschlägigen Beruf, sofern der Berufsabschluss im Hinblick auf die Fachrichtung nicht einschlägig ist