Staatlich geprüfter Krankenpflegehelfer (auch verkürzte einjährige Ausbildung gem. § 54 Schulordnung Berufsfachschule*)
Berufsbezeichnung: Staatlich geprüfter Krankenpflegehelfer
Aufgabe
Krankenpflegehelfer verfügen über berufliche Kompetenzen zur Durchführung und Dokumentation grundpflegerischer Maßnahmen bei kranken, behinderten und alten Menschen aller Altersgruppen unter Berücksichtigung hygienischer Standards. Sie unterstützen Pflegekräfte bei der Anwendung spezifischer Pflegekonzepte, der Durchführung der Behandlungspflege, der Gestaltung von Lebensraum und Lebenszeit sowie bei der Durchführung gesundheitsfördernder und rehabilitiver Maßnahmen.
Einsatzmöglichkeiten
Krankenhäuser
Einrichtungen der Altenpflege (Pflegeheime, Seniorenresidenzen, Pflegedienste)
Einrichtungen der Behindertenhilfe
Ausbildungsdauer
2 Jahre
Ausbildungsvoraussetzung
Hauptschulabschluss
* geeignet für Bewerber mit einschlägiger und nachweisbarer Beschäftigung in betreuender und pflegerischer Tätigkeit
Ausbildungskosten – Finanzielle Förderung
· Es wird an unserer Berufsfachschule kein Schulgeld erhoben.
· Förderung nach BAföG ist möglich.
Qualifizierungsmöglichkeiten
Pflegefachmann
Altenpfleger
Heilerziehungspfleger
Hebamme/Entbindungspfleger
Hinweis: Es besteht die Möglichkeit die Schulpflicht zu erfüllen.