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Staatlich geprüfter Krankenpflegehelfer (auch verkürzte einjährige Ausbildung gem. § 54 Schulordnung Berufsfachschule*)

Berufsfachschule für Pflegehilfe

Berufsbezeichnung: Staatlich geprüfter Krankenpflegehelfer

Aufgabe

Krankenpflegehelfer verfügen über berufliche Kompetenzen zur Durchführung und Dokumentation grundpflegerischer Maßnahmen bei kranken, behinderten und alten Menschen aller Altersgruppen unter Berücksichtigung hygienischer Standards. Sie unterstützen Pflegekräfte bei der Anwendung spezifischer Pflegekonzepte, der Durchführung der Behandlungspflege, der Gestaltung von Lebensraum und Lebenszeit sowie bei der Durchführung gesundheitsfördernder und rehabilitiver Maßnahmen.

Einsatzmöglichkeiten

Krankenhäuser
Einrichtungen der Altenpflege (Pflegeheime, Seniorenresidenzen, Pflegedienste)
Einrichtungen der Behindertenhilfe

Ausbildungsdauer

2 Jahre

Ausbildungsvoraussetzung

Hauptschulabschluss

* geeignet für Bewerber mit einschlägiger und nachweisbarer Beschäftigung in betreuender und pflegerischer Tätigkeit

Ausbildungskosten – Finanzielle Förderung

· Es wird an unserer Berufsfachschule kein Schulgeld erhoben.

· Förderung nach BAföG ist möglich.

Qualifizierungsmöglichkeiten

Pflegefachmann
Altenpfleger
Heilerziehungspfleger
Hebamme/Entbindungspfleger

Hinweis: Es besteht die Möglichkeit die Schulpflicht zu erfüllen.